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   VG Aachen, 29.08.2012 - 8 K 2320/11   

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https://dejure.org/2012,25823
VG Aachen, 29.08.2012 - 8 K 2320/11 (https://dejure.org/2012,25823)
VG Aachen, Entscheidung vom 29.08.2012 - 8 K 2320/11 (https://dejure.org/2012,25823)
VG Aachen, Entscheidung vom 29. August 2012 - 8 K 2320/11 (https://dejure.org/2012,25823)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89

    Gesetzesbegriff der Aufenthaltsermöglichung - Vom Asylverfahren losgelöste

    Auszug aus VG Aachen, 29.08.2012 - 8 K 2320/11
    Nach der Rechtsprechung vgl. etwa: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. November 1989, 9 C 28/89, juris; OVG Schleswig, Urteil vom 26. Mai 2009, 1 LB 38/08, juris, ist ein solcher "Austausch" der den Bescheid tragenden Rechtsgrundlage durch das Gericht dann zulässig, wenn die Identität der im Bescheid getroffenen behördlichen Regelung nicht verändert wird und der Bescheid die ihn tragenden Ermessenserwägungen nach ihrem "normspezifischen Zuschnitt" dadurch keine Wesensänderung erfahren (so Leitsatz 3. der Entscheidung des OVG Schleswig).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2009 - 1 LB 38/08

    Abfall; Abfallentsorgungsanlage; Auditierung; Beschwer; Betreiberpflicht;

    Auszug aus VG Aachen, 29.08.2012 - 8 K 2320/11
    Nach der Rechtsprechung vgl. etwa: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. November 1989, 9 C 28/89, juris; OVG Schleswig, Urteil vom 26. Mai 2009, 1 LB 38/08, juris, ist ein solcher "Austausch" der den Bescheid tragenden Rechtsgrundlage durch das Gericht dann zulässig, wenn die Identität der im Bescheid getroffenen behördlichen Regelung nicht verändert wird und der Bescheid die ihn tragenden Ermessenserwägungen nach ihrem "normspezifischen Zuschnitt" dadurch keine Wesensänderung erfahren (so Leitsatz 3. der Entscheidung des OVG Schleswig).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2012 - 12 A 1001/12

    Heranziehung der Eltern zu einem Elternbeitrag für die Betreuung eines Kindes

    Auszug aus VG Aachen, 29.08.2012 - 8 K 2320/11
    In seiner hierzu ergangenen Rechtsprechung hat das Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen (OVG NRW), vgl. zuletzt: Beschluss vom 9. Juli 2012, 12 A 1001/12, ausgeführt: "Namentlich ist es nicht zu beanstanden, wenn das Verwaltungsgericht die Begründung des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes, wonach durch Einführung des § 23 Abs. 3 KiBiz die erste Stufe der langfristig geplanten Elternbeitragsfreiheit angestrebt und der Zugang zu früher Bildung im Kindergarten schrittweise beitragsfrei werden solle, vgl. Landtags-Drucks. 15/1929, von ihrer - danach vorrangig bildungspolitischen - Zielsetzung her als durchaus damit vereinbar damit angesehen hat, dass zumindest für eines von mehreren Geschwisterkindern noch ein Beitrag zu leisten ist.".
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